Half Plan Coworking (Desk Rental) Geschäftsbedingungen und Konditionen

Durch deine Anmeldung bei LAUNCH/CO-WORKING über diese Webseite schließt du (Mieter) einen verbindlichen Mietvertrag mit der LAUNCH/CO GmbH (Vermieter). Die Bedingungen dieses Vertrages sind wie folgt:

1. Vertragsgegenstand

1.1. Der Vermieter hat in der Rudolfstraße 14, 10245 Berlin Büroräume im 2. Stock gemietet, welche durch den Vermieter genutzt werden.

1.2. Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter einen Tisch sowie einem Bürostuhl zur Verwendung zur Miete zu überlassen.

1.3. Der Vermieter teilt weiter mit dem Mieter das ihm zustehende Hausrecht an den vorstehenden Büroräumen gemäß der eingesehenen beigefügten Büroordnung. Der Mieter ist berechtigt, dieses Hausrecht gegenüber seinen Mitarbeitern, Kunden und Geschäftspartnern in einem angemessenen Umfang auszuüben.

1.4. Der Vermieter gewährt dem Mieter für den Fall, dass der Mieter den Mietgegenstand in den vorgenannten Büroräumen des Vermieters verwendet, eine unentgeltliche Nutzung der vorhandenen Büroinfrastruktur, wie Strom, Nutzung eines Breitbandanschlusses, Drucker usw. Weiter übernimmt der Vermieter die Reinigung des Mietgegenstandes im Falle der Nutzung in den Büroräumen des Vermieters.

2. Mietzahlung

2.1. Die monatliche Miete entspricht dem in der Abrechnungsplattform Cobot.me ausgewiesenen Betrag ggf. zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer, derzeit in Höhe von 19%.

2.2. Die Miete ist monatlich im Voraus, spätestens am dritten Werktag des jeweiligen Monats zur Zahlung fällig. Sie ist auf das Konto des Vermieters bei der Deutschen Bank, Bankleitzahl 10070024, Konto 2256428 kostenfrei zu überweisen. Sofern über Cobot.me andere Zahlungsmethoden angeboten werden, sind diese alternativ zulässig. Bei Zahlungsverzug darf der Vermieter für jede schriftliche Mahnung drei Euro pauschalierte Mahnkosten berechnen.

3. Mietdauer, Kündigung, Rückgabe

3.1. Der Vertrag beginnt mit Vertragsschluss über die Plattform Cobot.me und wird für die Dauer eines Monats geschlossen. Er verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, so er nicht durch den Mieter mit einer Frist von 2 Wochen vor Vertragsende über Cobot.me gekündigt wird.

3.3. Der Vermieter ist jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen zur Kündigung ohne Angabe von Gründen berechtigt. Bei einer bestehenden ununterbrochenen Mietdauer von 3 Monaten verlängert sich die Kündigungsfrist auf 4 Wochen. Die Kündigung ist schriftlich oder über Cobot.me zu erklären. Eine fristlose Kündigung beider Parteien bleibt hiervon unberührt. Der Vermieter ist insbesondere zur fristlosen Kündigung berechtigt, so der Mieter trotz Mahnung nicht unerheblich gegen die Büroordnung verstößt oder mit Zahlungen in Verzug ist.

3.4. Unter gleicher Frist und gleichen Bedingungen ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter das Hausrecht zu entziehen.

3.5. Bei Ende des Vertrages oder Entzug des Hausrechtes hat der Mieter die Mietsache vollständig geräumt und sauber zurückzugeben. Alle Schlüssel, auch die vom Mieter selbst beschafften, sind dem Vermieter zu übergeben. Der Mieter haftet für alle Schäden, die dem Vermieter oder einem Mietnachfolger aus der Nichtbefolgung dieser Pflicht oder der Verletzung des Hausrechtes entstehen.

3.6. Der Mieter ist nicht berechtigt, einem Dritten Rechte am Mietgegenstand einzuräumen. Insbesondere ist er nicht berechtigt, den Mietgegenstand unterzuvermieten.

3.7. Für bereits entrichtete Mietzahlungen besteht kein Rückerstattungsanspruch, auch wenn die Mietsache vor Ablauf der Vertragsdauer zurück gegeben oder nicht mehr genutzt wird.

4. Haftung, Gefahrtragung, Versicherung

4.1. Die Kosten der Instandhaltung des Mietgegenstandes trägt der Vermieter, sofern sie nicht durch unsachgemäße Behandlung oder übermäßige Beanspruchung durch den Mieter verursacht worden sind. Die Kosten der weiteren Instandhaltung trägt während der Mietzeit der Mieter. Die Vornahme der Instandhaltungsarbeiten erfolgt jedoch durch den Vermieter. Der Vermieter ist berechtigt, dem Mieter einen vergleichbaren Mietgegenstand zur Verfügung zu stellen.

4.2. Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter, insbesondere Ersatz von Schäden, die nicht unmittelbar am Mietgegenstand entstanden sind, kann der Mieter nur dann geltend machen, wenn dem Vermieter grobes Verschulden vorzuwerfen ist oder er wesentliche Vertragsverpflichtungen schuldhaft verletzt hat. Die Verwendung der Mietsache in den Räumen des Vermieters erfolgt auf eigene Gefahr. Dies gilt auch für Dritte, denen der Mieter ein Haus- oder Zutrittsrecht gewährt. Eine weitergehende Haftung des Vermieters wird ausgeschlossen.

4.3. Der Mieter haftet für sämtliche Schäden an den Büroräumen oder am Eigentum des Vermieters nach den gesetzlichen Regelungen, wobei die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen wird. Dies gilt auch für Schäden, die durch Dritte verursacht werden, denen der Mieter im Rahmen seines Hausrechtes Zutritt zu den Büroräumen gewährt.

4.4. Sind dem Mieter Schlüssel oder ähnliche Vorrichtungen ausgehändigt worden oder wird der Mieter anderweitig in die Lage versetzt, die Büroräume in Abwesenheit des Vermieters oder Vertretern des Vermieters zu betreten oder zu nutzen, hat der Mieter während dieser Abwesenheit für die Sicherheit der Mietsache, der Büroräume sowie aller darin befindlichen Sachen in höchstem Maße Sorge zu tragen. Der Mieter haftet dem Vermieter uneingeschränkt für jeglichen Schaden, der dem Vermieter und anderen Mietern durch Vernachlässigung der Sicherheit und resultierenden Folgen (z.B. Einbruch, Diebstahl) entsteht. Wird bei Verlust von Schlüsseln oder aufgrund von anderen durch den Mieter verschuldeten Gründen das Austauschen der Schließ- oder Sicherheitsanlage der Büroräume notwendig, trägt der Mieter sämtliche damit verbundene Kosten.

4.5. Der Mieter wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Nutzung von Filesharing- oder Datei-Tauschbörsendiensten über den vom Vermieter zur Verfügung gestellten Internetzugang zwar gestattet ist, die geltenden Gesetze und rechtlichen Vorgaben aber nicht verletzen darf. Insbesondere ist die Zugänglichmachung von urheberrechtlich geschützen Werken über den vom Vermieter zur Verfügung gestellten Internetzugang nicht gestattet. Der Mieter bestätigt, dass er den überlassenen Internetzugang nicht zur Verletzung von Rechten Dritter verwenden wird und stellt den Vermieter insofern von sämtlichen Ansprüchen Dritter aufgrund eventuell begangenen Rechteverletzungen frei.

5. Generalien, Schlussbestimmung

5.1. Haben mehrere Personen den Mietgegenstand gemietet, so haften sie für alle Verpflichtungen als Gesamtschuldner.

5.2. Dieser Vertrag begründet kein Gesellschaftsverhältnis oder gesellschaftsähnliches Verhältnis der Parteien untereinander.

5.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

5.4. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Berlin.

Der Mieter hat den Mietgegenstand heute untersucht und übernommen. Er ist über die Büroordnung informiert worden.

Cobot Geschäftsbedingungen und Konditionen

Cobot ist die Web-Plattform, über die LAUNCH/CO diese Website bereitstellt.

See Cobot Terms

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